Schulzentrum A bis Z

Informationen für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern

Adresse und Ansprechpartner

Schulzentrum Apensen – Soltacker 5 – 21671 Apensen

Telefon:                            04167 – 69090
Fax:                                  04167 – 690928

E-mail:                               sekretariat@schulzentrum-apensen.de

Schulleiter:                       Günter Bruns

Konrektorin:                      Dorothea Lenz

Sekretärin:                        Hanna Kliem

Hausmeister:                    Herbert Gerken

Beratungslehrer:              Katrin Schiefke

Schulsozialpädagogin:     Nicole Holz

 

 

Beratung

Bei Beratungsbedarf stehen Ihnen unsere Beratungslehrerin Frau Schiefke und unsere Schulsozialpädagogin zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin über unser Sekretariat.

Betriebspraktikum

In der Oberschule Apensen findet im 8. und 9. Jahrgang jeweils ein zweiwöchiges Betriebspraktikum für alle Schülerinnen und Schüler statt, das im Unterricht des Faches Arbeit / Wirtschaft vor- und nachbereitet wird.

Beurlaubung

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind außerhalb der Ferien aus besonderen Gründen beurlaubt wird, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Bis zu einem Tag kann darüber die Klassenlehrkraft entscheiden; bei mehr als einem Tag muss der Antrag schriftlich an die Schulleitung gestellt werden. Stellen Sie die Anträge bitte rechtzeitig, damit wir wirklich die Möglichkeit einer Entscheidung und Beratung haben.

Computer und Internet

Viele SchülerInnen benutzen das Internet, um ihre schulischen Aufgaben zu erledigen. Grundsätzlich ist dies zu unterstützen. Allerdings möchten wir nochmals deutlich machen, dass wir nur eigene Arbeit honorieren können. Wenn man sich Lexikonartikel oder vorgefertigte Referate nur ausdrucken lässt, um sie dann unbearbeitet abzuheften, ist dies keine eigene Leistung. Texte, die in Mappen oder Referaten verwendet werden, müssen eigene Texte sein. Natürlich kann man sich dafür Informationen aus dem Computer holen, die dann aber bearbeitet werden müssen. Zitate müssen als solche kenntlich gemacht werden. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Kind über diese Problematik.

Diebstahl

Nach den Verrechnungsgrundsätzen des Kommunalen Schadenausgleich Hannover ist das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstigen Zahlungsmitteln, Urkunden aller Art, Fahrtausweisen, Schlüsseln, Handys, anderen elektronischen Geräten, Geldbörsen und Brieftaschen nicht abgedeckt.

Elternsprechtag

Jeweils im November und im Februar finden zwei Elternsprechtage statt. Sie erhalten dazu eine gesonderte Einladung.

Fahrrad

Wenn ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass das Rad verkehrssicher ist. Beleuchtung und Bremsen müssen funktionieren.

Leider werden immer wieder Fahrräder beschädigt oder auch gestohlen. In solchen Fällen wendet sich Ihr Kind umgehend an das Sekretariat; bei Diebstahl erstatten Sie bitte unbedingt Anzeige bei der Polizei .

Frühstück

In allen Pausen kann man am Kiosk unserer „Frühstückseltern“ Kleinigkeiten zu essen und zu trinken kaufen. Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind ausreichend frühstückt und im Laufe des Vormittags ausreichend trinkt .

Fundsachen

Im Laufe eines Schuljahres sammeln sich Mengen von Fundsachen an. Wenn Ihr Kind etwas verloren hat, wenden Sie sich bitte an den Hausmeister.

Gesamtkonferenz (GK)

Die GK besteht aus allen Lehrkräften, einer Vertreterin/einem Vertreter der Mitarbeiterund jeweils 6 Eltern- und SchülervertreterInnen. Gesamtkonferenzen finden in der Regel dreimal im Jahr statt, Konferenztag ist der Donnerstag

(17.00 Uhr). Die GK ist das pädagogische Beschlussorgan einer Schule und entscheidet z.B. über das Schulprogramm, die Schulordnung, Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung und Grundsätze für Klassenarbeiten u.ä. Gewählt werden die Elternvertreter vom Schulelternrat, die Schülervertreter vom Schülerrat.

Handy

Handys und andere elektronische Geräte gehören nicht in die Schule. Die Benutzung ist während des gesamten Schulvormittags nicht gestattet! Falls SiefürNotfälle wünschen, dass Ihr Kind ein Handy bei sich trägt, muss es sich ausgeschaltet in der Schultasche befinden. Bei Zuwiderhandlungen können die Lehrkräfte die Geräte für den Vormittag einziehen. Sie werden erst nach Unterrichtung der Eltern ausgehändigt.

Hausaufgaben

Die regelmäßige Erledigung von Hausaufgaben ist Voraussetzung für eine kontinuierliche und erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht. Bei häufig nicht angefertigten Hausaufgaben werden die Eltern in der Regel schriftlich darüber informiert (Schülertagebuch).

Infektionskrankheiten

Wenn Infektionskrankheiten bei Ihrem Kind festgestellt werden, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Dazu zählen unter anderem Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken usw. Von Kopfläusen muss die Schule ebenfalls umgehend erfahren.

Klassenelternvertreter

Die Klassenelternschaft wählt Elternvertreter/Elternvertreterinnen, von denen die Vorsitzende oder der Vorsitzende und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter Mitglied des Schulelternrates sind. Außerdem wählt sie drei weitere Elternvertreter, die an den Klassen- und Zeugniskonferenzen teilnehmen. Da die Wahl für zwei Schuljahre erfolgt, findet sie regulär zu Beginn des 5., 7. und 9. Schuljahres statt.

Kostenbeitrag für Kopien und Verbrauchsmaterial

Die Gesamtkonferenz hat unter Beteiligung des Schulelternrates beschlossen, dass pro Schüler und Schuljahr ein Kostenbeteiligungsbeitrag in Höhe von 5,00 € gezahlt wird, um die steigenden Kosten aufzufangen. Der Betrag wird jeweils am Schuljahresanfang eingesammelt.

Krankmeldung

Bei Krankheiten muss spätestens am dritten Fehltag eine telefonische oder schriftliche Entschuldigung vorliegen – bei kürzeren Fehlzeiten unmittelbar im Anschluss daran. Bei wiederholt auftretenden Fehlzeiten hat die Schulleitung das Recht, ärztliche Bescheinigungen über die Krankheit zu verlangen.

Wenn Ihr Kind während des Vormittags krank wird, informiert Sie eine Lehrkraft oder die Sekretärin und vereinbart mit Ihnen, ob Sie Ihr Kind abholen oder obes allein nach Hause gehen kann.

Material

In einigen Fächern wie „Kunst, Werken, Textiles Gestalten und Hauswirtschaft“ benötigen die SchülerInnen Material, welches sie im Unterricht verarbeiten. Hierfür wird von den FachlehrerInnen ein Kostenbeitrag eingesammelt, über deren Höhe Sie von den Lehrkräften informiert werden.

Nichtraucher-Erlass

Seit dem 01.08.05 gilt der sogenannte „Nichtrauchererlass“, der im gesamten Schulbereich ein generelles Rauchverbot sowie das Verbot des Genusses von alkoholischen Getränken vorsieht.

Schulvorstand (SchuVo)

Der Schulvorstand, der sich aus 6 Lehrkräften, 3 Elternvertretern und 3 Schülern zusammensetzt, entscheidet als zentrales Beschlussorgan der Eigenverantwortlichen Schule (ab 01.08.2007) u.a. über die Gestaltung des Schulprogramms, die Verwendung der Haushaltsmittel, die Deregulierung von bestimmten Erlassen sowie über mögliche Schulversuche.

Schulelternrat (SER)

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaft und ihre Stellvertreter gehören zum Schulelternrat. Der Schulelternrat entsendet VertreterInnen in den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen.

Schülerrat (SR)

Der Schülerrat besteht aus allen gewählten KlassensprecherInnen. Er wählt aus seinen Mitgliedern die Schülersprecher. Auch der SR entsendet VertreterInnen in den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen.

Schülersprechtag

Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (Mai) können sich an diesem Tag in Gesprächen mit den Klassenlehrerinnen und den Fachlehrkräften das aktuelle Notenbild erläutern lassen, sie erhalten Entscheidungshilfen für die Wahl des mündlichen Prüfungsfaches und sie bekommen Hinweise zur Prüfungs-vorbereitung.

Schulverein

Der Schulverein unterstützt das Schulzentrum finanziell und ideell auf vielfältige Weise. Sie können gegen einen geringfügigen Beitrag (11,00 € pro Jahr) Mitglied werden. Beitrittserklärungen sind im Schulsekretariat erhältlich. Sie werden auch beim ersten Informationsabend für die neuen Klassen ausgegeben. Der Schulförderverein ist gemeinnützig, Spenden sind also steuerlich absetzbar.

Unfälle

Nach Schulunfällen, die leider vorkommen, müssen die SchülerInnen unbedingt im Sekretariat vorsprechen und dort gemeinsam mit unserer Sekretärin einen Unfallbogen ausfüllen.

Zeugnisse

Das Halbjahreszeugnis wird Ende Januar verteilt. Das Zeugnis für das ganze Schuljahr erhalten Ihre Kinder am Schuljahresende.

Die Zeugnisse müssen von Ihnen unterschrieben und am ersten Schultag von Ihren Kindern vorgezeigt werden. Bitte heben Sie alle Zeugnisse gut auf!

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