Informationen für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern
Adresse und Ansprechpartner
Schulzentrum Apensen – Soltacker 5 – 21671 Apensen
Telefon: 04167 – 69090
Fax: 04167 – 690928
E-mail: sekretariat@schulzentrum-apensen.de
Schulleiter: Günter Bruns
Konrektorin: Dorothea Lenz
Sekretärin: Hanna Kliem
Hausmeister: Herbert Gerken
Beratungslehrer: Katrin Schiefke
Schulsozialpädagogin: Nicole Holz
Beratung
Betriebspraktikum
Beurlaubung
Computer und Internet
Viele SchülerInnen benutzen das Internet, um ihre schulischen Aufgaben zu erledigen. Grundsätzlich ist dies zu unterstützen. Allerdings möchten wir nochmals deutlich machen, dass wir nur eigene Arbeit honorieren können. Wenn man sich Lexikonartikel oder vorgefertigte Referate nur ausdrucken lässt, um sie dann unbearbeitet abzuheften, ist dies keine eigene Leistung. Texte, die in Mappen oder Referaten verwendet werden, müssen eigene Texte sein. Natürlich kann man sich dafür Informationen aus dem Computer holen, die dann aber bearbeitet werden müssen. Zitate müssen als solche kenntlich gemacht werden. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Kind über diese Problematik.
Diebstahl
Elternsprechtag
Jeweils im November und im Februar finden zwei Elternsprechtage statt. Sie erhalten dazu eine gesonderte Einladung.
Fahrrad
Wenn ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass das Rad verkehrssicher ist. Beleuchtung und Bremsen müssen funktionieren.
Frühstück
In allen Pausen kann man am Kiosk unserer „Frühstückseltern“ Kleinigkeiten zu essen und zu trinken kaufen. Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind ausreichend frühstückt und im Laufe des Vormittags ausreichend trinkt .
Fundsachen
Im Laufe eines Schuljahres sammeln sich Mengen von Fundsachen an. Wenn Ihr Kind etwas verloren hat, wenden Sie sich bitte an den Hausmeister.
Gesamtkonferenz (GK)
(17.00 Uhr). Die GK ist das pädagogische Beschlussorgan einer Schule und entscheidet z.B. über das Schulprogramm, die Schulordnung, Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung und Grundsätze für Klassenarbeiten u.ä. Gewählt werden die Elternvertreter vom Schulelternrat, die Schülervertreter vom Schülerrat.
Handy
Handys und andere elektronische Geräte gehören nicht in die Schule. Die Benutzung ist während des gesamten Schulvormittags nicht gestattet! Falls SiefürNotfälle wünschen, dass Ihr Kind ein Handy bei sich trägt, muss es sich ausgeschaltet in der Schultasche befinden. Bei Zuwiderhandlungen können die Lehrkräfte die Geräte für den Vormittag einziehen. Sie werden erst nach Unterrichtung der Eltern ausgehändigt.
Hausaufgaben
Die regelmäßige Erledigung von Hausaufgaben ist Voraussetzung für eine kontinuierliche und erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht. Bei häufig nicht angefertigten Hausaufgaben werden die Eltern in der Regel schriftlich darüber informiert (Schülertagebuch).
Infektionskrankheiten
Wenn Infektionskrankheiten bei Ihrem Kind festgestellt werden, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Dazu zählen unter anderem Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken usw. Von Kopfläusen muss die Schule ebenfalls umgehend erfahren.
Klassenelternvertreter
Die Klassenelternschaft wählt Elternvertreter/Elternvertreterinnen, von denen die Vorsitzende oder der Vorsitzende und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter Mitglied des Schulelternrates sind. Außerdem wählt sie drei weitere Elternvertreter, die an den Klassen- und Zeugniskonferenzen teilnehmen. Da die Wahl für zwei Schuljahre erfolgt, findet sie regulär zu Beginn des 5., 7. und 9. Schuljahres statt.
Kostenbeitrag für Kopien und Verbrauchsmaterial
Die Gesamtkonferenz hat unter Beteiligung des Schulelternrates beschlossen, dass pro Schüler und Schuljahr ein Kostenbeteiligungsbeitrag in Höhe von 5,00 € gezahlt wird, um die steigenden Kosten aufzufangen. Der Betrag wird jeweils am Schuljahresanfang eingesammelt.
Krankmeldung
Bei Krankheiten muss spätestens am dritten Fehltag eine telefonische oder schriftliche Entschuldigung vorliegen – bei kürzeren Fehlzeiten unmittelbar im Anschluss daran. Bei wiederholt auftretenden Fehlzeiten hat die Schulleitung das Recht, ärztliche Bescheinigungen über die Krankheit zu verlangen.
Wenn Ihr Kind während des Vormittags krank wird, informiert Sie eine Lehrkraft oder die Sekretärin und vereinbart mit Ihnen, ob Sie Ihr Kind abholen oder obes allein nach Hause gehen kann.
Material
In einigen Fächern wie „Kunst, Werken, Textiles Gestalten und Hauswirtschaft“ benötigen die SchülerInnen Material, welches sie im Unterricht verarbeiten. Hierfür wird von den FachlehrerInnen ein Kostenbeitrag eingesammelt, über deren Höhe Sie von den Lehrkräften informiert werden.
Nichtraucher-Erlass
Seit dem 01.08.05 gilt der sogenannte „Nichtrauchererlass“, der im gesamten Schulbereich ein generelles Rauchverbot sowie das Verbot des Genusses von alkoholischen Getränken vorsieht.
Schulvorstand (SchuVo)
Der Schulvorstand, der sich aus 6 Lehrkräften, 3 Elternvertretern und 3 Schülern zusammensetzt, entscheidet als zentrales Beschlussorgan der Eigenverantwortlichen Schule (ab 01.08.2007) u.a. über die Gestaltung des Schulprogramms, die Verwendung der Haushaltsmittel, die Deregulierung von bestimmten Erlassen sowie über mögliche Schulversuche.
Schulelternrat (SER)
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaft und ihre Stellvertreter gehören zum Schulelternrat. Der Schulelternrat entsendet VertreterInnen in den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen.
Schülerrat (SR)
Der Schülerrat besteht aus allen gewählten KlassensprecherInnen. Er wählt aus seinen Mitgliedern die Schülersprecher. Auch der SR entsendet VertreterInnen in den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen.
Schülersprechtag
Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (Mai) können sich an diesem Tag in Gesprächen mit den Klassenlehrerinnen und den Fachlehrkräften das aktuelle Notenbild erläutern lassen, sie erhalten Entscheidungshilfen für die Wahl des mündlichen Prüfungsfaches und sie bekommen Hinweise zur Prüfungs-vorbereitung.
Schulverein
Der Schulverein unterstützt das Schulzentrum finanziell und ideell auf vielfältige Weise. Sie können gegen einen geringfügigen Beitrag (11,00 € pro Jahr) Mitglied werden. Beitrittserklärungen sind im Schulsekretariat erhältlich. Sie werden auch beim ersten Informationsabend für die neuen Klassen ausgegeben. Der Schulförderverein ist gemeinnützig, Spenden sind also steuerlich absetzbar.
Unfälle
Nach Schulunfällen, die leider vorkommen, müssen die SchülerInnen unbedingt im Sekretariat vorsprechen und dort gemeinsam mit unserer Sekretärin einen Unfallbogen ausfüllen.
Zeugnisse
Das Halbjahreszeugnis wird Ende Januar verteilt. Das Zeugnis für das ganze Schuljahr erhalten Ihre Kinder am Schuljahresende.
Die Zeugnisse müssen von Ihnen unterschrieben und am ersten Schultag von Ihren Kindern vorgezeigt werden. Bitte heben Sie alle Zeugnisse gut auf!